Ein Artikel über die festgeschriebenen Rechte des Ehemannes in einer islamischen Ehegemeinschaft.
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Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers Alles Lob gebührt Allah, und Ehre und Heil auf dem Gesandten Allahs Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehegemeinschaft wurden von Allah dem Allweisen so bestimmt, dass sie sich gegenseitig optimal ergänzen und zusammen die Einheit bilden, die es ihnen möglich macht, gemeinsam ein glückliches Leben im Diesseits und im Jenseits zu führen. Über den allgemeinen Umgang der Frau mit ihrem Ehemann im Islam sagt Allah der Erhabene: "Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Qur'an 2: 228) Und der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte: "...Wahrlich, ihr habt Rechte gegenüber euren Ehefrauen, und eure Ehefrauen haben Rechte euch gegenüber..." (Überliefert bei At-Tarmidhii und An-Nasaaii) Folgende, von Allah dem Erhabenen festgeschriebenen Rechte stehen in einer islamischen Ehe dem Ehemann zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechte zu: Gehorsam im Guten: Da es in jeder Gemeinschaft eine Führung geben sollte, hat Allah eine solche auch für die familiäre Gemeinschaft bestimmt. Sie obliegt hier dem Ehemann, der am Tag der Auferstehung über die ihm auferlegte Verantwortung in diesem Bereich zur Rechenschaft gezogen wird. Allah der Erhabene sagt: "Wenn sie (die Ehefrauen) euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie." (Qur'an 4: 34) Der Gehorsam der Frau ist somit ein Recht des Ehemannes, solange er diesen Gehorsam nicht für etwas einfordert, das Allah verboten hat, das also nach islamischer Regelung nicht erlaubt ist. Eine Grundregel des Islam lautet: Es darf keinem Geschöpf gehorcht werden, wenn dies Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer -also gegenüber Allah- bedeutet. Zum Gehorsam der Ehefrau gehört auch, dass sie dem Wunsch ihres Ehemannes nach Intimität innerhalb des von Allah Erlaubten nachkommt. Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte: "Wenn der Mann seine Ehefrau zu seinem Bett ruft und sie ihr Kommen verweigert und er so die Nacht zornig auf sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen (bis sie den Morgen begeht)." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen) Bewahrung seines Besitzes und seiner wie ihrer eigenen Ehre: Ein weiteres Recht des Ehemannes gegenüber der Frau stellt ihre Wahrung seines Besitzes sowie seiner wie ihrer Ehre dar. Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte: "Die beste Ehefrau ist die, die dich erfreut, wenn du sie anblickst, und die dir gehorcht, wenn du sie anweist, und die deinen Besitz an ihr selbst und an deinem Vermögen bewahrt, wenn du abwesend bist." (Überliefert bei Abi Dawuud) Und der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte: "Die Frau ist der Hüter über das Haus ihres Ehemannes und über seine Kinder, und sie ist für diese verantwortlich." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen) Verbleiben im eigenen Heim und Nichtempfangen von Besuch, dem der Ehemann abgeneigt ist: Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht. Allah der Erhabene sagt: "Haltet euch (o ihr Frauen) in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." (Qur'an 33: 33) Verlässt eine Frau ihr Heim ohne Erlaubnis des Ehemannes, um an einem anderen Ort zu wohnen (wie z.B. bei ihren Eltern), so ist der Mann nicht mehr verpflichtet, für ihren Unterhalt aufzukommen. Dies gilt für die Zeit ihrer unerlaubten Abwesenheit. Auch ist es ein Recht des Ehemannes gegnüber seiner Frau, dass sie keinen Besuch empfängt, dem er abgeneigt ist. Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte über die Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Frau: "...und dass sie (eure Ehefrauen) niemanden, dem ihr abgeneigt seid, in euer Haus einladen." (Überliefert bei At-Tarmidhii und An-Nasaaii) Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte auch: "...Und sie (die Ehefrau) darf niemanden in sein Haus einladen, außer mit seiner Erlaubnis." (Überliefert bei Al-Bukhaari) Erfragen der Erlaubnis des Ehemannes, freiwillig in seiner Anwesenheit zu Fasten: Bei Anwesenheit ihres Ehemannes ist die Frau verpflichtet, ihn um Erlaubnis zu fragen, wenn sie freiwillig fasten möchte. Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte: "Es ist keiner Frau erlaubt zu fasten, wenn ihr Ehemann zugegen ist, außer mit seiner Erlaubnis." (Überliefert bei Al-Bukhaari) Dies sind die wichtigsten Rechte, die dem Ehemann in einer islamischen Ehe zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechten zusteht. Die festgeschriebenen Rechte und Pflichten innerhalb der islamischen Ehegemeinschaft sollen garantieren, dass Mann und Frau in der Ehe gleichermaßen Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit (zusammengefasst in dem arabischen Wort Sakiina) finden. "Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Ehepartner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Sakiina (Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit) findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt." (Qur'an 30: 21) "Sie (eure Ehefrauen) sind euch Schutz und Wärme, und ihr seid ihnen (euren Ehefrauen) Schutz und Wärme." (Qur'an 2: 187)