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Die Familie im Islam (2): Rechte und Pflichten

الألمانية - Deutsch

المؤلف Muhammad S. Al-Almany ، Kooperatives Büro für die Da’wa-Arbei unter Ausländern in Rabwah/ Riyadh (Saudi-Arabien)
القسم مقالات
النوع نصي
اللغة الألمانية - Deutsch
المفردات النكاح
Von Allah festgeschriebene Rechte und Pflichten des Einzelnen stellen im Islam eine Basis auch für die Familie dar. Unter anderem spielen bei einer gerechten Verteilung der Aufgaben zwischen Mann und Frau die Fähigkeiten und Stärken des jeweiligen Geschlechts eine Rolle. So ergänzen und unterstützen sich die beiden Geschlechter optimal.

التفاصيل

ﭑ ﭒ ﭓ ﭔالحمد لله، والصّلاة والسّلام على رسول اللهIm Namen Allahs, des Barmherzigen, des ErbarmersAlles Lob gebührt Allah, und Ehre und Heil auf dem Gesandten AllahsAllah der Allwissende, der Allweise hat das Zusammenleben der Menschen, deren Umgang miteinander und deren Umgang mit der gesamten Schöpfung auf beste Weise in Seiner Gesetzgebung (Sharii'a) geregelt. Die Regelungen, die Allah der Erhabene Seinem Gesandten Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) offenbarte, garantieren und schützen bei deren Umsetzung im täglichen Leben folgende fünf Aspekte:1. Die Religion Allahs: Die Sharii'a (die von Allah offenbarten Gesetze und Regeln) schützt die Religion Allahs, die die Religion aller von Ihm auserwählten Propheten und Gesandten wie Noah, Abraham, Ismael, Isaak, Moses, Jesus und Muhammad (Ehre und Heil auf ihnen) ist. Sie schützt die Religion der Einzigkeit Allahs in Göttlichkeit und Anbetungswürdigkeit, deren Anhänger sich dem Willen Allahs ergeben und so Allah Ergebene (Muslime) sind.2. Die menschliche Würde und Ehre: Die Sharii'a schützt die Würde und Ehre des Einzelnen. Sie verhindert, dass die Schwachen unter den Menschen ihrer Würde und Ehre beraubt werden.3. Das Leben des Menschen und seine Gesundheit: Die Sharii'a verbietet, was das Leben des Menschen gefährdet und was seiner körperlichen wie seelischen Gesundheit schadet und befiehlt, was das menschliche Leben und die Gesundheit erhält, fördert und schützt.4. Den menschlichen Verstand: Die Sharii'a verbietet, was den menschlichen Verstand beinträchtigt und befiehlt, was ihn fördert.5. Den persönlichen Besitz: Die Sharii'a schützt und bewahrt den rechtmäßigen, materiellen Besitz des Einzelnen.Zusammenfassend sagt Allah der Erhabene über die Gesetze und Regelungen, die Er Seinem letzten Gesandten, Muhammad (Segen und Heil auf ihm), offenbarte:"Er (Muhammad) gebietet ihnen das Rechte und verbietet ihnen das Verwerfliche, er erlaubt ihnen die guten Dinge und verbietet ihnen die schlechten..." (Qur'an 7: 157)Neben den allgemeinen, islamischen Verhaltensregeln für den Einzelnen in der Gemeinschaft gelten für das familiäre Zusammenleben weitere, von Allah bestimmte feste Regelungen und Gesetze. So hat im Islam jedes Familienmitglied festgeschriebene Rechte auf der einen und zu erfüllende Pflichten auf der anderen Seite.Was die Ehepartner betrifft, so entsprechen die Rechte und Pflichten von Mann und Frau ihrer jeweiligen Persönlichkeit, ihrem jeweiligen Wesen, ihren Stärken und Fähigkeiten. Es ist an dieser Stelle für Nicht-Muslime, aber auch für einige Unwissende unter den Muslimen wichtig, zu erwähnen, dass die Frau im Islam neben dem Mann eine eigene, in ihrer Würde und in ihrem Wert dem Mann gleichgestellte Persönlichkeit ist. Allah der Erhabene macht unmissverständlich klar, dass weder die Geschlechtszugehörigkeit noch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder zu einem bestimmten Volk über den Wert oder die Stellung eines Menschen entscheiden. Der Wert jedes Menschen, ob Mann oder Frau, ob schwarz oder weiß, ob Araber oder Nicht-Araber, ob arm oder reich, wird einzig und allein an seiner Gottesfurcht gemessen. Es ist die Furcht vor Allah dem Allmächtigen, die sich in den Taten des oder der Einzelnen zeigt, die ihn oder sie von den anderen Menschen unterscheidet. Allah der Erhabene sagt:"O ihr Menschen, Wir haben euch wahrlich von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiss, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch." (Qur'an 49: 13)Es ist aber jedem ersichtlich, dass Allah der Allweise Mann und Frau mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften erschuf. Jedes der beiden Geschlechter hat Stärken und Fähigkeiten, die beim jeweils anderen Geschlecht entweder gar nicht oder eher schwach ausgeprägt sind. Genau so, wie jedes der beiden Geschlechter Schwächen aufweist, die beim jeweils anderen Geschlecht gar nicht oder nur leicht ausgeprägt sind. Folglich wäre es Ungerecht, jedem Geschlecht in allen Angelegenheiten die gleichen Pflichten und Aufgaben aufzubürden. In vielen Angelegenheiten wäre dies schlicht unmöglich.Allah der Allweise hat in Seiner Gesetzgebung jedem Geschlecht seine Pflichten und Aufgaben in dem Maße übertragen, wie es seinen Fähigkeiten, seinen Stärken und Schwächen auf beste Weise entspricht. So ist beispielsweise eine Frau während ihrer Regelblutung oder nach einer Geburt von der Pflicht der fünf täglichen Gebete befreit. Indem jedes Geschlecht die Aufgaben übernimmt, für die es aufgrund seiner jeweiligen Stärke und Fähigkeiten prädestiniert ist, ergänzen sich Mann und Frau in der islamischen Gesellschaft optimal, und die Erfüllung der Aufgaben beider Geschlechter ist aus islamischer Sichtweise gleichwichtig und im selben Maße ehrenvoll. Es ist dem Islam, den der Prophet Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- lehrte, fremd, die spezifischen Aufgaben eines der beiden Geschlechter –beispielsweise in der Familie- als wertloser oder gar als entwürdigend anzusehen. Im Islam erfahren beide Geschlechter gleichermaßen Würdigung und Anerkennung für ihre Leistungen und Mühen. "Wer rechtschaffen handelt, sei es Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, den werden Wir gewiß ein gutes Leben leben lassen. Und Wir werden ihnen ganz gewiß mit ihrem Lohn das Beste von dem vergelten, was sie taten." (Qur'an 16: 97)